AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.06.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung, Lieferung und Montage maßgefertigter Insektenschutzsysteme zwischen der
Insectra UG
Hambergerstraße 13
51381 Leverkusen
(nachfolgend „Anbieter“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter produziert individuell nach Kundenwunsch gefertigte Insektenschutzlösungen (z.B. Spannrahmen, Plisseetüren, Rollos) und montiert diese auf Wunsch vor Ort. Grundlage des Vertrags ist die jeweils freigegebene Spezifikation, Zeichnung oder Maßangabe.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot annimmt oder der Anbieter eine Bestellung schriftlich bestätigt.
Maßangaben und technische Details sind vor Produktionsbeginn vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der Anbieter kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises vor Produktionsbeginn verlangen. Die Restzahlung ist bei Lieferung oder Montage fällig.
Zahlungsverzug berechtigt den Anbieter zur Zurückbehaltung weiterer Leistungen.
5. Lieferung, Montage und Abnahme
Liefer- und Montagetermine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Die Montage erfolgt durch den Anbieter oder beauftragte Fachpartner.
Nach Abschluss der Montage hat der Kunde die Leistung abzunehmen. Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch Ingebrauchnahme erfolgen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maß innerhalb technischer Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
7. Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Im Fall berechtigter Mängel steht dem Anbieter zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder nachträgliche Veränderungen zurückzuführen sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
9. Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://insectra.de/datenschutz.
11. Montagebedingungen
(1) Die Montage der Insektenschutzsysteme erfolgt durch den Anbieter oder durch beauftragte Fachpartner. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu den Einbauorten am vereinbarten Termin uneingeschränkt möglich ist. Fenster, Türen und Rahmen müssen frei zugänglich und sauber sein.
(2) Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, bauliche Hindernisse), trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten, einschließlich etwaiger Wiederholungsanfahrten.
(3) Nach Abschluss der Montage ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch Ingebrauchnahme erfolgen. Eventuelle Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen.
(4) Kleinere optische Abweichungen oder produktionsbedingte Toleranzen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
12. Aufmaß und Maßangaben durch den Kunden
(1) Erfolgt das Aufmaß durch den Kunden selbst, so haftet dieser für die Richtigkeit der angegebenen Maße. Der Anbieter übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für die Passgenauigkeit oder Einbaufähigkeit der gefertigten Insektenschutzsysteme.
(2) Fehlerhafte Maßangaben, die eine Nachbesserung oder Neuanfertigung erfordern, gelten nicht als Mangel. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(3) Erfolgt das Aufmaß durch den Anbieter oder einen beauftragten Fachpartner vor Ort, übernimmt der Anbieter die Verantwortung für die korrekte Maßermittlung im Rahmen üblicher technischer Toleranzen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
